Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 oder 4 ist eine Pflicht. Seien Sie deshalb mit einer ordnungsgemäßen Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 gem. DGUV Vorschrift 3 oder 4 und der normkonformen Dokumentation auf der sicheren Seite. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und den Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) eingehalten werden.
Durch den Verschleiß von Geräten steigt das Gefährdungspotenzial im Betrieb. Die DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 dient der Feststellung der Sicherheit elektrischer Geräte und Betriebsmittel. Um zu gewährleisten, dass potenzielle Gefährdungen von fehlerhaften Geräten minimiert oder gar ausgeschlossen werden, muss die Prüfung elektrischer Geräte nach jeder Instandsetzung eines Gerätes oder in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden.
Die Ermittlung der Prüffristen erfolgt in der sicherheitstechnischen Bewertung (TRBS 1111/Gefährdungsbeurteilung). Zur Erstellung der geforderten Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG), muss der Betreiber/Arbeitgeber auch die elektrischen Geräte auf ihre Sicherheit prüfen lassen. Durch regelmäßige Kalibrierungen (nach ISO 9001) und Updates der Software, sind die verwendeten Messgeräte und die Prüfdokumentation stets auf dem aktuellsten Stand.
Bei der Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 steht die Sicherheit Ihres Betriebes und die Ihrer Mitarbeiter an oberster Stelle. Durch Vernachlässigung der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 oder 4, kann es dazu führen, dass im Brandfall ein unbezahlbarer Schaden aufkommt, den die Unfallversicherer durch Missachtung der Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung nicht abdecken. Ein Unternehmer oder Betreiber von elektrischen Geräten, der seiner Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Unfallversicherungsträger nachkommt, steht auf der sicheren Seite.
Zur Ermittlung der Gefährdungsklasse kann eine Fehlerstatistik im Rahmen der Sicherheitsprüfung elektrischer Geräte eine wichtige Rolle einnehmen. Aus dieser Fehlerstatistik lassen sich wichtige Daten, wie Beispielsweise prozentuale Fehlerhäufigkeiten der jeweiligen Prüflingstypen und Anzahl der nicht bestandenen Prüflinge in bestimmten Bereichen ablesen.
Die Fehlerstatistik wird auch häufig als Hilfestellung bei der sicherheitstechnischen Bewertung nach Betriebssicherheitsverordnung §3 herangezogen. Die Technischen Regeln der Betriebssicherheit werden in der TRBS 1111 für die sicherheitstechnische Bewertung ausführlicher beschrieben.
Jeder Betreiber elektrischer Geräte steht in der Verantwortung, die fachgerechte Prüfung seiner Geräte gemäß DGUV und BGV durch die Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV festgelegten Zeitabständen vornehmen zu lassen. Die Erstprüfung der elektrischen Geräte nach DIN VDE 0701-702 muss vor Inbetriebnahme erfolgen. Eine Wiederholungsprüfung muss nach Reparatur eines Gerätes vor der Wiederinbetriebnahme auch vor Ablauf der Prüffrist vorgenommen werden.
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Die Sichtprüfung der elektrischen Geräte wird zuerst vorgenommen. Dabei werden die elektrischen Zuleitungen, der Stecker, die Zugentlastung und das Gehäuse auf Beschädigungen untersucht. Bei der Sichtprüfung ist ein erfahrener Prüfer unerlässlich, weil Beschädigungen der Zuleitung meist nur schwer von Laien erkannt werden können.
Die elektrischen Geräte werden je nach Schutzklasse und Art verschiedenen Prüfmessungen unterzogen. Auch hier ist die Erfahrung des Prüfers zur Erkennung von Problemherden und zur Anwendung der jeweiligen Messung signifikant.
Die Funktionsprüfung des Gerätes findet im Rahmen der Polaritätsprüfung statt. Bei Geräten oder kleinen Maschinen mit Drehstromstecker findet die Funktionsprüfung nicht über das Prüfgerät, sondern direkt an der Netzsteckdose statt.
Im Normalfall darf der Schutzleiterwiderstand bei elektrischen Geräten einen Grenzwert von 0,3 Ohm nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Grenzwert je nach Leitungslänge abweichen.
Bei der Isolationsmessung muss ein Grenzwert von mindestens 1 MOhm vorhanden sein. Es kann vorkommen, dass dieser Wert eingehalten wird und trotzdem ein Fehler der Isolation vorliegt. Hier ist die Erfahrung des Prüfers gefragt solche Fehler zu entdecken.
Bei der Polaritätsmessung wird die Polarität des Neutralleiters zum aktiven Leiter überprüft.
Der Grenzwert einer Differenzstrommessung darf bei elektrischen Geräten 0,75 mA nicht überschreiten. Bei dieser Messung wird die Differenz zwischen dem zu- und rückfließenden Strom verglichen. Je höher die Differenz ist, desto mehr besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags.
Die Leistungsaufnahme bei elektrischen Geräten mit einem Schukostecker sollte maximal 3 kVA betragen.
Der Laststrom beträgt bei elektrischen Geräten mit einem Schukostecker einen maximalen Wert von 16A.