Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen ist ein muss. Um langfristig Sicherheit zu gewährleisten und Kosten zu sparen, ist es für ein Unternehmen unerlässlich in regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen zu investieren, als in die Störungsbeseitigung. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-0600 sowie 0105-100 mit größter Sorgfalt und Kompetenz.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal. Unsere Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen im Bereich DGUV-V3 (BGV-A3) weitergebildet
Schulungen in festgelegten Zeitabständen sorgen dafür, dass unsere qualifizierten Fachkräfte immer nach dem neusten Stand der Technik informiert sind, sodass sie den Status der befähigten Person nach TRBS 1203 stets aufrechterhalten können. Durch regelmäßige Kalibrierungen (nach ISO 9001) und Updates der Software, sind die verwendeten Messgeräte und die Prüfdokumentation stets auf dem aktuellsten Stand.
Nach DGUV V3 gem. DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) oder DIN VDE 0105-100 (Widerholungsprüfung) ist die Prüfung elektrischer Anlagen eine Pflicht für jeden Betreiber. Zu den Betreibern von elektrischen Anlagen gehören Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Aufgrund der hohen Gefahr des elektrischen Stroms, zählt die DGUV V3 Prüfung (BGV-A3) als sicherheitsrelevanter Faktor, um Brände und Unfälle vorzubeugen.
Die Prüfung kann vom Errichter selbst, wenn dieser über die entsprechende Befähigung verfügt, oder von einem zertifizierten Prüfservice-Unternehmen vorgenommen werden. Elektrische Anlagen dürfen gem. DGUV V3 (BGV-A3) nur von zertifizierten Elektrofachkräften geprüft werden. Als zertifiziert gilt die Person, die über die Befähigung nach TRBS 1203 verfügt.
Jeder Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel steht in der Verantwortung, die fachgerechte Prüfung seiner Anlagen gemäß DGUV V3 (BGV-A3) durch die Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV festgelegten Zeitabstände vornehmen zu lassen. Unmittelbar nach Errichtung einer elektrischen Anlage, kommt die Pflicht auf, diese einer Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 gem. DGUV V3 zu unterziehen. Danach erfolgt die regelmäßige Widerholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100.
Alle elektrischen Komponenten und meschanichen Bauteile, die mit der elektrischen Anlage in Verbindung stehen, müssen nach DGUV geprüft werden. Hierzu gehören z.B. Steckdosenstromkreise, Beleuchtungsstromkreise, Unterverteilungen und deren Bauteile sowie alle dazugehörigen Betriebsmittel.
Eingeschlossen ist z.B. die DGUV Prüfung von Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) mit Sichtprüfung, Erprobung und dessen Auslösedaten (Auslösestrom und Auslösezeit) nach DIN VDE 0100-410.
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Die Sichtprüfung der gesamten elektrischen Anlage wird vor Erprobungen und Messungen vorgenommen. Dabei werden Betriebsmittel, Leitungen und Bauteile in Augenschein genommen. Beispielsweise müssen die Schutzleiterverbindungen und deren Unterlegscheiben, Federringe etc. vorschriftsgemäß und in richtiger Reihenfolge angebracht sein und die Leitungen müssen die richtigen Leitungsquerschnitte haben.
Die Messungen der elektrischen Anlage werden in umfangreichen Schritten durchgeführt und sind Bestandteil der Prüfung nach DGUV V3. Nicht immer können alle Messverfahren angewendet werden. Z.B. die Isolationsmessung muss in bestimmten Fällen durch andere Messverfahren wie z.B. eine Differenzstrommessung ersetzt werden. Ein befähigter Prüfer elektrischer Anlagen weiß genau, wann ein Ersatzmessverfahren zum Einsatz kommen muss.
Die elektrische Anlage wird auf ihre Funktionalität geprüft. Diese Prüfung ist nach DIN VDE 0100 Teil 600 oder 0105 Teil 100 Bestandteil der Prüfung elektrischer Anlagen. Die Prüfung findet nach Abschluss der Messungen statt, vorausgesetzt, dass bis zum Abschluss der Messungen keine Mängel festgestellt wurden, die das Einschalten der Anlage oder des Bauteils bedenklich entgegenstehen.
Der Isolationswiderstand zwischen den Außeneiter und dem Schutzleiter wird mit einer Gleichstrom-Prüfspannung von 500V (in bestimmten Fällen kann dieser niedriger angesetzt werden) gemessen.
Die Schutz -und Überwachungseinrichtungen werden nach der Sichtprüfung, einer Erprobung und Messungen unterzogen wobei die Auslösezeit und der Auslösestrom gemessen werden.
Der Kurzschlossstrom zwischen Außen- und Schutzleiter wird mit einer Schleifenimpedanzmessung ermittelt.
Die Netzimpedanz wird zwischen Außen- und Neutralleiter gemessen. Bei gleicher Länge des Neutral und Schutzleiters ähnelt der gemessene Wert, dem der Schleifenimpedanzmessung. Die Messung erfolgt an den weitest entfernten Messpunkten von der Unterverteilung in den jeweiligen Stromkreisen oder an allen Messpunkten.
Die Ermittlung der Drehfeldrichtung erkennt, ob z.B. beim Anschluss eines Motors die richtige Phasenfolge beachtet wurde. Auch bei Drehstromsteckdosen muss die richtige Phasenfolge beachtet werden. Das vorgegebene Netzdrehfeld ist das Rechtsdrehfeld (123). Bei falsch angeschlossener Phasenfolge kann sich z.B. ein Motor in die falsche, nicht gewünschte Richtung drehen und fatale Folgen verursachen.
Die Spannungsmessung wird durchgeführt um eine ordnungsgemäße Spannungsversorgung festzustellen. Es gibt Spannungsverluste die einen bestimmten prozentualen Anteil nicht unter- oder überschreiten dürfen. Der Anteil beträgt innerhalb der elektrischen Anlage, nach dem Stromzähler max. 3% für allgemeine elektrische Anlagen.